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(DSGVO) Datenschutzgrundverordnung konform

Die DSGVO ersetzt das im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgesetz

MediumAxis.com arbeitet gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wenn Sie Daten von MediumAxis kaufen und diese im Rahmen unserer Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Daten entsprechen größtenteils der DSGVO. Sie müssen jedoch für jede Mailingliste unseren Manager um Bestätigung bitten.

Viele unserer Daten stammen aus öffentlichen Quellen wie Unternehmensberichten, Pressemitteilungen, Fachzeitschriften, Wirtschaftsnachrichten-Websites, Unternehmenswebsites und sozialen Medien. Wir konzentrieren uns auf große Unternehmen und die wichtigsten Entscheidungsträger in diesen Unternehmen.

Informationen aus öffentlichen Quellen ergänzen wir durch telefonische Recherchen und prüfen alle Daten halbjährlich mit dem jeweiligen Unternehmen.

Die wichtigsten Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung sind der verantwortungsvolle Umgang mit Daten, die Aktualität (jedoch keine zeitliche Festlegung der Aktualität) und die Information der betroffenen Person (aufgeführte Person) dass sie auf der Mailingliste stehen und die betroffene Person nicht darum gebeten hat, aus dieser Liste entfernt zu werden.

Jede betroffene Person auf den Mailinglisten von MediumAxis Marketing hat eine E-Mail erhalten, um sie darüber zu informieren, dass sie sich auf unseren Mailinglisten befindet und von potenziellen Lieferanten, die mit ihnen oder ihrer Abteilung zusammenarbeiten möchten, kontaktiert werden können.

Wenn eine Person aus unserer Marketingdatenbank entfernt werden möchte, wird ihr Name sofort entfernt und es gibt Systeme, die sicherstellen, dass ihr Name nicht zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt wird. Alle unsere E-Mails haben Links zum Abbestellen und zur Profilverwaltung.

Als Nutzer von Electric Marketing-Geschäftslisten verlangt die Datenschutz-Grundverordnung von Ihnen:

  1. Senden Sie nur E-Mails, die sich auf geschäftliche Angelegenheiten beziehen.
  2. Wenn Sie gekaufte Listen verwenden und eine E-Mail an eine namentlich genannte Person senden, müssen Sie dies auf Grundlage berechtigter Interessen tun und Ihr Unternehmen muss eine Bewertung der berechtigten Interessen durchgeführt haben. Ihre E-Mail muss einen Link zu Ihrer Datenschutzerklärung sowie zu Ihrer Einschätzung berechtigter Interessen enthalten.
  3. Stellen Sie sicher, dass Ihre Nachrichten eine Absenderadresse enthalten (damit das Mail-System falsch adressierte Briefe zurücksenden kann). Sie können diese 'Vergangenen' an uns zurücksenden, damit wir auch unsere Aufzeichnungen aktualisieren können.
  4. Sie müssen sicherstellen, dass der Adressat die Möglichkeit hat, sich selbst aus der Liste zu entfernen.
  5. Wenn Sie E-Mail-Adressen verwenden, muss Ihre E-Mail einen Mechanismus enthalten, mit dem die Person den Erhalt weiterer E-Marketing-Mitteilungen von Ihnen ablehnen kann. Dazu braucht es lediglich eine Zeile am Ende der E-Mail mit der Aufschrift 'Wenn Sie nichts mehr von uns hören möchten, antworten Sie bitte mit dem Wort 'unsubscribe' in der Betreffzeile'. Dies ist ein zentraler Bestandteil der Verordnungen zum Datenschutz und zur elektronischen Kommunikation (EG-Richtlinie) von 2003.

Wir empfehlen Ihnen, die Daten nicht länger als sechs Monate zu verwenden, ohne sie entweder selbst zu überprüfen oder eine aktualisierte Version der Liste von Electric Marketing zu kaufen. 

Die DSGVO verpflichtet Sie, Ihre Mailinglisten aktuell zu halten.

MediumAxis Marketing bietet Ihnen an, Ihnen vierteljährliche Aktualisierungen der bei uns gekauften Daten für 10 % des ursprünglichen Kaufpreises per E-Mail zuzusenden.

Wenn wir feststellen, dass Datennutzer die Datenschutzgrundverordnung nicht einhalten oder unsere Daten unrechtmäßig verwenden, behalten wir uns das Recht vor, die zuwiderhandelnde Organisation auf eine schwarze Liste zu setzen und sie dem Datenschutzbeauftragten zu melden.

Die DSGVO existiert, um Menschen vor skrupellosen Unternehmen zu schützen, die sich nicht um die Zusammenstellung und Aktualisierung ihrer Daten kümmern. Berechtigte Nutzer von gut recherchierten und gepflegten Listen haben von diesem Gesetz nichts zu befürchten.